Donnerstag, 3. Juli 2008

Artikel 20 des Grundgesetzes

Hier der Wortlaut:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

persönliche Anmerkung:
Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, ist friedlicher Widerstand als letztes Mittel nach Absatz 4 angebracht. Gewaltsamer Widerstand hilft nur den Profiteuren des jetzigen Systems und den Schmierenblättern des Kampagnenjournalismus bei der Dämonisierung der legitimen Anliegen des demokratischen Widerstandes. Auch innerhalb der Staatsorgane wie Polizei, Bundeswehr und in der Justiz gibt es kritisch denkende Menschen - sie sind nicht der Gegner und sollten auch nicht zu einem Gegner gemacht werden.

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