Begründet wird dies – wie so oft beim Abbau von Bürgerrechten und bei der Militarisierung des Inlands – mit der Terrorgefahr seit dem 11.9.2001.
Bis heute ist der Innenminister durch die nach wie vor nicht abschließend geklärte Parteispenden-Geldkoffer-Affäre vorbelastet (die Aussage der Schatzmeisterin steht gegen seine Aussage), aufgrund der er den Parteivorsitz der CDU an Frau Merkel abgeben mußte. Diese Information ist deshalb relevant, weil er als Politiker damit erpressbar sein könnte. Es gäbe keine 100-prozentige Sicherheit, wessen Interessen (z.B. denen der Rüstungsindustrie?) er sich tatsächlich verpflichtet fühlt. Ihn als obersten Hüter des Gesetzes einzusetzen, war daher von vornherein ein Fehler.
Nun plant er, die Definition des Kriegsfalles in der deutschen Verfassung massiv aufzuweichen. So, als gäbe es die Polizeiorgane nicht, soll schon „Gefahr im Verzug“ genügen - im Bezug auf Terrorismus wäre ein Ende der Gefahr nicht absehbar, und der Ausnahmefall könnte zur Regel werden.
Ob unter einen "besonders schweren Unglücksfall" auch ein rebellierendes Volk fällt, daß es möglicherweise in einem Wirtschaftscrash satt hat, von einer finanzhörigen Scheindemokratie den kriminellen Banken und Konzernen zum Fraß vorgeworfen zu werden, während diese weiterhin alle Verluste auf die Steuerzahler abwälzen? Angesichts des unverhältnismäßigen Tornado-Einsatzes der Bundeswehr im Inland im Rahmen der Demonstrationen zum G8-Gipfel in Heiligendamm ist diese Frage nicht aus der Luft gegriffen.
Hier der Wortlaut der geplanten Ergänzungen zum Artikel 35:
Absatz 4: Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Absatz 5: Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.
Es wird seitens der Medien fälschlicherweise suggeriert, daß die Bundeswehr bisher noch nicht im Notfall zur Hilfe gerufen werden kann. Wie aber kam dann der Hilfseinsatz bei der Oder-Überschwemmung zustande? Weil sie per Amtshilfe ohne militärische Mittel (Waffen, Panzer u.s.w.) ohnehin über die ersten 3 Absätze des Artikels 35 möglich ist. Die bestehenden Gesetze reichen vollkommen aus.
Es genügt daher nicht, daß die SPD den weitgehenden Vorschlag des Verfassungsfeinds Schäuble (seine vor Monaten vorgeschlagene Einrichtung eines "Nationalen Sicherheitsrates" hätte das Parlament praktisch entmachtet und damit die Gewaltenteilung mindestens beschädigt) - und Freundes Orwellscher Überwachungsdystopie - etwas abgemildert hat, so daß die Bundeswehr nicht direkt, sondern durch den Mechanismus der Amtshilfe im Inland tätig werden darf. Die SPD ist gefordert, genügend Abgeordnete zu organisieren, um eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittel-Mehrheit zu verfehlen und damit das Grundgesetz zu sichern. Sowohl die Grünen, als auch die Linkspartei und die FDP haben in seltener Einmütigkeit ihren Widerstand angekündigt, aber auch z.B. der SPD-Landesverband Berlins. Solange niemand von seinen Zusagen abrückt, stehen die Chancen nicht schlecht, daß sich dieses Vorhaben verhindern läßt. Doch darauf ist nicht immer Verlass, wie die FDP bei ihrer Zustimmung zum großen Lauschangriff oder die Grünen mit ihrer Zustimmung zum Kohlekraftwerk in Hamburg gezeigt haben.
Es ist erschütternd, daß die Feinde des Grundgesetzes nicht nur am rechten Rand der Gesellschaft sitzen, sondern viel mehr noch in der selbstdefinierten und de facto nach rechts gerückten Mitte der CDU. Das Grundgesetz ist kein alter Lappen, den man einfach wegwerfen kann, sondern die Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland. Während nichts einzuwenden ist gegen Grundgesetzänderungen, die die Bürgerrechte und Demokratie stärken, verstößt die von Schäuble vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes eindeutig gegen den Geist der verfassungsgebenden Versammlung, die aufgrund historischer Erfahrungen militärische Mittel im Inland für einen Fehler hielt.
Wie kann man mit einem Verfassungsfeind wie Schäuble (Datenschutz ab- und Überwachung ausgebaut) noch länger zusammenarbeiten? Dieser Minister ist eine Schande für seine Partei, für die Regierung, für die Verfassung und wird auch von Teilen der Bevölkerung unseres Landes so wahrgenommen (Stichwort "Stasi 2.0"). Diese Schande wird nur noch von der vom Innenminister ausgehenden Gefahr übertroffen.
Wenn diese Grundgesetzänderung durchkommen sollte, kann man nur noch hoffen, daß in der Bundeswehr genügend aufrechte und mitdenkende Staatsbürger in Uniform vorhanden sind, die unter keinen Umständen auf ihre Landsleute schießen werden.
Links hierzu:
Bis heute ist der Innenminister durch die nach wie vor nicht abschließend geklärte Parteispenden-Geldkoffer-Affäre vorbelastet (die Aussage der Schatzmeisterin steht gegen seine Aussage), aufgrund der er den Parteivorsitz der CDU an Frau Merkel abgeben mußte. Diese Information ist deshalb relevant, weil er als Politiker damit erpressbar sein könnte. Es gäbe keine 100-prozentige Sicherheit, wessen Interessen (z.B. denen der Rüstungsindustrie?) er sich tatsächlich verpflichtet fühlt. Ihn als obersten Hüter des Gesetzes einzusetzen, war daher von vornherein ein Fehler.
Nun plant er, die Definition des Kriegsfalles in der deutschen Verfassung massiv aufzuweichen. So, als gäbe es die Polizeiorgane nicht, soll schon „Gefahr im Verzug“ genügen - im Bezug auf Terrorismus wäre ein Ende der Gefahr nicht absehbar, und der Ausnahmefall könnte zur Regel werden.
Ob unter einen "besonders schweren Unglücksfall" auch ein rebellierendes Volk fällt, daß es möglicherweise in einem Wirtschaftscrash satt hat, von einer finanzhörigen Scheindemokratie den kriminellen Banken und Konzernen zum Fraß vorgeworfen zu werden, während diese weiterhin alle Verluste auf die Steuerzahler abwälzen? Angesichts des unverhältnismäßigen Tornado-Einsatzes der Bundeswehr im Inland im Rahmen der Demonstrationen zum G8-Gipfel in Heiligendamm ist diese Frage nicht aus der Luft gegriffen.
Hier der Wortlaut der geplanten Ergänzungen zum Artikel 35:
Absatz 4: Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Absatz 5: Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.
Es wird seitens der Medien fälschlicherweise suggeriert, daß die Bundeswehr bisher noch nicht im Notfall zur Hilfe gerufen werden kann. Wie aber kam dann der Hilfseinsatz bei der Oder-Überschwemmung zustande? Weil sie per Amtshilfe ohne militärische Mittel (Waffen, Panzer u.s.w.) ohnehin über die ersten 3 Absätze des Artikels 35 möglich ist. Die bestehenden Gesetze reichen vollkommen aus.
Es genügt daher nicht, daß die SPD den weitgehenden Vorschlag des Verfassungsfeinds Schäuble (seine vor Monaten vorgeschlagene Einrichtung eines "Nationalen Sicherheitsrates" hätte das Parlament praktisch entmachtet und damit die Gewaltenteilung mindestens beschädigt) - und Freundes Orwellscher Überwachungsdystopie - etwas abgemildert hat, so daß die Bundeswehr nicht direkt, sondern durch den Mechanismus der Amtshilfe im Inland tätig werden darf. Die SPD ist gefordert, genügend Abgeordnete zu organisieren, um eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittel-Mehrheit zu verfehlen und damit das Grundgesetz zu sichern. Sowohl die Grünen, als auch die Linkspartei und die FDP haben in seltener Einmütigkeit ihren Widerstand angekündigt, aber auch z.B. der SPD-Landesverband Berlins. Solange niemand von seinen Zusagen abrückt, stehen die Chancen nicht schlecht, daß sich dieses Vorhaben verhindern läßt. Doch darauf ist nicht immer Verlass, wie die FDP bei ihrer Zustimmung zum großen Lauschangriff oder die Grünen mit ihrer Zustimmung zum Kohlekraftwerk in Hamburg gezeigt haben.
Es ist erschütternd, daß die Feinde des Grundgesetzes nicht nur am rechten Rand der Gesellschaft sitzen, sondern viel mehr noch in der selbstdefinierten und de facto nach rechts gerückten Mitte der CDU. Das Grundgesetz ist kein alter Lappen, den man einfach wegwerfen kann, sondern die Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland. Während nichts einzuwenden ist gegen Grundgesetzänderungen, die die Bürgerrechte und Demokratie stärken, verstößt die von Schäuble vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes eindeutig gegen den Geist der verfassungsgebenden Versammlung, die aufgrund historischer Erfahrungen militärische Mittel im Inland für einen Fehler hielt.
Wie kann man mit einem Verfassungsfeind wie Schäuble (Datenschutz ab- und Überwachung ausgebaut) noch länger zusammenarbeiten? Dieser Minister ist eine Schande für seine Partei, für die Regierung, für die Verfassung und wird auch von Teilen der Bevölkerung unseres Landes so wahrgenommen (Stichwort "Stasi 2.0"). Diese Schande wird nur noch von der vom Innenminister ausgehenden Gefahr übertroffen.
Wenn diese Grundgesetzänderung durchkommen sollte, kann man nur noch hoffen, daß in der Bundeswehr genügend aufrechte und mitdenkende Staatsbürger in Uniform vorhanden sind, die unter keinen Umständen auf ihre Landsleute schießen werden.
Links hierzu: