Montag, 6. Oktober 2008

Große Koalition will Waffeneinsatz durch Bundeswehr innerhalb Deutschlands legalisieren

Da der Einsatz des Militärs im Innern mit der Ablehnung des EU-Lissabon-Vertrages durch Irland verhindert wurde, plant die Große Koalition in Berlin nun die Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes, um nationalstaatlich zum selben Ziel zu gelangen.

Begründet wird dies – wie so oft beim Abbau von Bürgerrechten und bei der Militarisierung des Inlands – mit der Terrorgefahr seit dem 11.9.2001.

Bis heute ist der Innenminister durch die nach wie vor nicht abschließend geklärte Parteispenden-Geldkoffer-Affäre vorbelastet (die Aussage der Schatzmeisterin steht gegen seine Aussage), aufgrund der er den Parteivorsitz der CDU an Frau Merkel abgeben mußte. Diese Information ist deshalb relevant, weil er als Politiker damit erpressbar sein könnte. Es gäbe keine 100-prozentige Sicherheit, wessen Interessen (z.B. denen der Rüstungsindustrie?) er sich tatsächlich verpflichtet fühlt. Ihn als obersten Hüter des Gesetzes einzusetzen, war daher von vornherein ein Fehler.

Nun plant er, die Definition des Kriegsfalles in der deutschen Verfassung massiv aufzuweichen. So, als gäbe es die Polizeiorgane nicht, soll schon „Gefahr im Verzug“ genügen - im Bezug auf Terrorismus wäre ein Ende der Gefahr nicht absehbar, und der Ausnahmefall könnte zur Regel werden.
Ob unter einen "besonders schweren Unglücksfall" auch ein rebellierendes Volk fällt, daß es möglicherweise in einem Wirtschaftscrash satt hat, von einer finanzhörigen Scheindemokratie den kriminellen Banken und Konzernen zum Fraß vorgeworfen zu werden, während diese weiterhin alle Verluste auf die Steuerzahler abwälzen? Angesichts des unverhältnismäßigen Tornado-Einsatzes der Bundeswehr im Inland im Rahmen der Demonstrationen zum G8-Gipfel in Heiligendamm ist diese Frage nicht aus der Luft gegriffen.

Hier der Wortlaut der geplanten Ergänzungen zum Artikel 35:

Absatz 4: Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.

Absatz 5: Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.

Es wird seitens der Medien fälschlicherweise suggeriert, daß die Bundeswehr bisher noch nicht im Notfall zur Hilfe gerufen werden kann. Wie aber kam dann der Hilfseinsatz bei der Oder-Überschwemmung zustande? Weil sie per Amtshilfe ohne militärische Mittel (Waffen, Panzer u.s.w.) ohnehin über die ersten 3 Absätze des Artikels 35 möglich ist. Die bestehenden Gesetze reichen vollkommen aus.

Es genügt daher nicht, daß die SPD den weitgehenden Vorschlag des Verfassungsfeinds Schäuble (seine vor Monaten vorgeschlagene Einrichtung eines "Nationalen Sicherheitsrates" hätte das Parlament praktisch entmachtet und damit die Gewaltenteilung mindestens beschädigt) - und Freundes Orwellscher Überwachungsdystopie - etwas abgemildert hat, so daß die Bundeswehr nicht direkt, sondern durch den Mechanismus der Amtshilfe im Inland tätig werden darf. Die SPD ist gefordert, genügend Abgeordnete zu organisieren, um eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittel-Mehrheit zu verfehlen und damit das Grundgesetz zu sichern. Sowohl die Grünen, als auch die Linkspartei und die FDP haben in seltener Einmütigkeit ihren Widerstand angekündigt, aber auch z.B. der SPD-Landesverband Berlins. Solange niemand von seinen Zusagen abrückt, stehen die Chancen nicht schlecht, daß sich dieses Vorhaben verhindern läßt. Doch darauf ist nicht immer Verlass, wie die FDP bei ihrer Zustimmung zum großen Lauschangriff oder die Grünen mit ihrer Zustimmung zum Kohlekraftwerk in Hamburg gezeigt haben.

Es ist erschütternd, daß die Feinde des Grundgesetzes nicht nur am rechten Rand der Gesellschaft sitzen, sondern viel mehr noch in der selbstdefinierten und de facto nach rechts gerückten Mitte der CDU. Das Grundgesetz ist kein alter Lappen, den man einfach wegwerfen kann, sondern die Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland. Während nichts einzuwenden ist gegen Grundgesetzänderungen, die die Bürgerrechte und Demokratie stärken, verstößt die von Schäuble vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes eindeutig gegen den Geist der verfassungsgebenden Versammlung, die aufgrund historischer Erfahrungen militärische Mittel im Inland für einen Fehler hielt.

Wie kann man mit einem Verfassungsfeind wie Schäuble (Datenschutz ab- und Überwachung ausgebaut) noch länger zusammenarbeiten? Dieser Minister ist eine Schande für seine Partei, für die Regierung, für die Verfassung und wird auch von Teilen der Bevölkerung unseres Landes so wahrgenommen (Stichwort "Stasi 2.0"). Diese Schande wird nur noch von der vom Innenminister ausgehenden Gefahr übertroffen.

Wenn diese Grundgesetzänderung durchkommen sollte, kann man nur noch hoffen, daß in der Bundeswehr genügend aufrechte und mitdenkende Staatsbürger in Uniform vorhanden sind, die unter keinen Umständen auf ihre Landsleute schießen werden.

Links hierzu:

2 Kommentare:

  1. Es ist immer wieder erschuetternd, wie sehr der falsche Ton der guten Sache schaden kann.
    In der Sache gebe ich Dir recht. Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist extrem fragwuerdig. Insbesondere fehlt der Nachweis, dass sich die Sicherheitslage in letzter signifikant geaendert hat. Immerhin besteht die Terrorgefahr (wenn sie denn besteht) mindestens seit 2001.
    Aber von einem "paranoide(n) Geldkoffer-Affären-Innenminister" zu schreiben lenkt einfach vom Thema ab und hat fanatische bzw. agitatorische Zuege, die Deiner Sache (jedenfalls bei der denkenden Bevoelkerung) absolut nicht helfen (sollten).
    Abgesehen davon soll die Bundeswehr anscheinend auch in sicherheitsrelevanten Notfaellen eingesetzt werden. Das Argument des Odereinsatzes laeuft offensichtlich leer. Du unterstellst dabei genau das, wofuer Du eigentlich erst argumentierst - dass die Bundeswehr auch in Sicherheitskrisen nicht im Inland eingesetzt werden darf. Andere Notfaelle scheinst Du ja nicht zu akzeptieren.
    Bei einer Verfassungsaenderung von "Feinden" des GG zu sprechen ist auch fragwuerdig. Immerhin sieht das GG selbst entsprechende Aenderungsverfahren vor. Auch eine Verfassung ist kein ewiges Dokument. Auch der gesellschaftliche Grundkonsens kann sich aendern.
    Viel spannender waere doch, ob die Gruende fuer den Ausschluss eines Bw-Einsatzez im Inneren noch gueltig sind.
    Und warum duerfen eigentlich die im Polizeidienst arbeitenden Staatsbuerger auf schiessen? Auch die Armee duerfte im Rahmen der Amtshilfe nur im Rahmen der Polizeibefugnisse handeln.
    So, nun kannst Du unter Beruecksichtigung dieser Punkte anfangen, gegen die Aenderung von Artikel 35 GG zu argumentieren.

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  2. Deinem Kommentar gebe ich recht. Zugegeben: angesichts der Vorgeschichte von so vielen zweifelhaften politischen Vorhaben Schäubles ist mir das Temperament beim Schreiben dieses Artikels durchgegangen. Aus meiner Weltsicht heraus frage ich mich immer wieder, wie es dazu kommen konnte, daß ausgerechnet er nach wie vor über die Verfassung wacht. Aber vielleicht bin ich in der neuen Post-911-Realität noch nicht angekommen.
    Ich habe die Geldkoffer-Affäre (aufgrund der ja erst Merkel den CDU-Vorsitz von Schäuble übernehmen konnte) deshalb erwähnt, weil jeder nicht hinreichend aufgeklärte Politikskandal Erpressungspotential bietet. Und der Skandal ist deshalb nicht hinreichend aufgeklärt, weil in diesem Fall seine Aussage gegen die Aussage der Schatzmeisterin steht. Politiker, die erpresst werden können, sind eine Gefahr für demokratische Prozesse, da man nie weiß, welchen Ursprung eine politische Entscheidung dann hat.
    Paranoid ist Schäuble selbst vielleicht nicht, aber seine Handlungen und Vorschläge sind es. Schäuble weiß sicher selbst am besten, wozu er all diese Vorhaben wie z.B. vor Monaten die Einrichtung eines "Nationalen Sicherheitsrats" lanciert.
    Mir geht es alles in allem bei diesem Artikel darum, daß die Bundeswehr nach einer solchen Grundgesetzänderung mit MILITÄRISCHEN MITTELN eingreifen darf - das ist der Hauptunterschied. Militärische Mittel bzw. militärisches Gerät sind Panzer, Gewehre, Schusswaffen jeglicher Couleur, also eine gänzlich andere Art von Einsatz wie beim Oder-Hochwasser.
    Ich gebe zu, daß ich mich bei der Überschrift im Eifer des Gefechts unpräzise ausgedrückt habe und nehme die Kritik an.
    Der erste tatsächliche Dammbruch, den Schäuble und Jung begangen haben, war der Einsatz tieffliegender und fotografierender Tornados zur Absicherung des G8-Gipfels in Heiligendamm, wo Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen haben, in kleine Käfige gesperrt wurden (Deutschlandfunk oder Deutschlandradio berichtete darüber). Der G-8-Gipfel war kein Notfall, und Demonstranten zu behindern, spiegelt offenbar Schäubles Verständnis von Grundrechten wieder. Ein Grundverdacht ist daher bei allem angebracht, was aus seinem Innenministerium kommt - und zumeist auch völlig berechtigt. Apropos G8-Gipfel: Agent Provokateurs sind sicher keine Erfindung der Demonstranten.
    Zu deiner Frage: andere Notfälle als die bisher in der Verfassung vorgesehenen, die einen Bundeswehreinsatz legitimieren würden, akzeptiere ich tatsächlich nicht. Das Volk darf unter keinen Umständen an der Äußerung seines demokratischen Willens gehindert werden. Für Recht und Ordnung sorgt bereits die Polizei und hat es die letzten 60 Jahre lang ebenfalls getan. Ich würde auch nicht jeden, der eine Verfassungsänderung vorschlägt, als Feind des Grundgesetzes brandmarken. Lediglich dann, wenn die Gewaltenteilung und Menschenrechte abgebaut werden sollen. Wie soll die Bundeswehr das Recht auf Leben garantieren, wenn sie den Befehl erhält, auf aufständische Demonstranten zu schießen? Eine solche Grundgesetzänderung würde zudem von vornherein negieren, daß es vielleicht auch berechtigte Gründe für einen Aufstand der Bürger geben könnte. Die friedliche Revolution 1989 hat bewiesen, daß dieses Land einen Vertrauensvorschuss verdient hat. Grundgesetzänderungen, die - wie in den letzten Jahren in Frankreich - z.B. dass Recht auf eine Unterkunft bzw. das Recht auf Wohnen in die Verfassung einfügen, würde ich für legitim und mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde für vereinbar halten. So, und nun werde ich mir deine Kritik zu Herzen nehmen, den Artikel verbessern und bedanke mich für deine Hinweise.

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