Freitag, 13. Februar 2009

Bringt das Verfassungsgericht in Karlsruhe den Mut auf, eine EU-Diktatur- und Kriegsverfassung zu stoppen?

Der EU-Vertrag von Lissabon, der von den Regierungen nach der vorherigen Ablehnung in mehreren Volksabstimmungen leicht abgeändert ohne Volksbeteiligung durch die Parlamente gepeitscht wurde, ist noch nicht in Kraft getreten, da bisher noch die Ratifizierungen in Tschechien, Deutschland, Polen, Großbritannien und Österreich ausstehen. Die Verfassungsgerichte prüfen noch, inwiefern der EU-Vertrag mit den einzelstaatlichen Verfassungen vereinbar ist.

Ende der Gewaltenteilung
Würde der EU-Vertrag von Lissabon in Kraft treten, erhalten wir eine technokratische Exekutivdiktatur, denn auch mit den geringfügigen Verbesserungen des Vertrags für das EU-Parlament bleibt es machtlos. Eine starke Kommission stünde einem zeremoniellen EU-Parlament gegenüber, das diesen Namen nicht verdient. Dies ist eine eklatante Verletzung der Gewaltenteilung.
Selbst wenn das EU-Parlament genauso viel Macht hätte wie die bisherigen einzelstaatlichen Parlamente, so ist es doch nicht demokratisch zusammengesetzt, da bevölkerungsreiche Staaten wie Deutschland unterrepräsentiert sind, d.h. die Stimme eines Luxemburgers hat 12 mal so viel Gewicht wie die Stimme eines deutschen.

Fehlende Unabhängigkeit der EU-Richter
Doch auch der dritte Teil der Gewaltenteilung neben der Exekutive und Legislative, die Judikative, ist mangelhaft. Denn die EU-Richter werden von den einzelnen Regierungen ernannt – und Regierungen sind historisch gesehen (man denke nur an Schäuble) die größten Feinde von Grundrechten. Und ausgerechnet EU-Richter, die von den Regierungen ernannt sind, sollen den Grundrechtsschutz sicherstellen? Von echter Unabhängigkeit der Richter kann daher keine Rede sein. Im letzten halben Jahrhundert hat kein einziges Mal ein EU-Richter einen Verstoß gegen Grundrechte gemeldet. Im Zweifelsfall entscheiden diese Richter immer für die Wirtschaft und gegen soziale Belange. Die EU-Gerichtsbarkeit hat sich bisher nur dadurch ausgezeichnet, daß sie allen Entscheidungen der EU-Kommission das Label „rechtlich okay“ anheftete. Wie kann man einer solchen Judikative also noch mehr Macht zugestehen?

EU-Wettbewerb beim Sozialabbau
Schon jetzt hat die EU mit der erzwungenen Kapitalverkehrsfreiheit die Auswirkungen der jetzigen Wirtschafts- und Finanzkrise drastisch verschärft und ist einer der Hauptgründe für den sozialen Verfall in allen EU-Mitgliedsstaaten. Mehrheiten zu bilden, um soziale Belange mit der EU zu verwirklichen, ist sehr viel schwerer, als die Wirtschaft zu deregulieren. Daher ist die EU im Ergebnis eine unsoziale Union – die Auswirkungen lassen sich täglich beobachten. Während das Grundgesetz noch von einem sozialen Rechtsstaat spricht, gilt in dem EU-Vertrag von Lissabon nur die totale Marktwirtschaft – ohne soziale Attribute.

Aufrüstungszwang und Todesschüsse
Der Lissabon-Vertrag zwingt zudem jedes Mitgliedsland auch gegen den Volkswillen, stets und ständig militärisch aufzurüsten und ermöglicht, daß im Falle eines Aufstands der Bevölkerung das Militär auf die eigenen Bürger und Bürger anderer EU-Staaten schießen darf. Außerdem wird damit das Verbot der Todesstrafe aufgeweicht. Der im deutschen Grundgesetz garantierte und unantastbare Schutz der Grundrechte würde zu einer Abwägungssache abgeschwächt. Erschreckend ist, daß sich die EU mit dem Reformvertrag auch das Recht, Kriege zu führen („ius ad bellum“), zugesteht, was in einem völligen Widerspruch zum grundgesetzlichen Verbot von Angriffskriegen steht.

Entmachtung des Bundestages
Der Bundestag könnte nur noch zu 10 Prozent eigene Politik gestalten und müßte die restlichen 90 Prozent aus Brüssel durchwinken. Zwar ist dies größtenteils schon jetzt der Fall, jedoch sind es jetzt immerhin noch etwa 20 Prozent, die der Bundestag selbst entscheiden darf.

Ermächtigungsgesetz
Hinzu kommt, daß dieser EU-Reformvertrag von Lissabon unehrlich ist. Er bringt die Macht einer Verfassung mit sich, ohne die Völker darüber abstimmen zu lassen. Er vermeidet die Symbolik eines Bundesstaates und hat doch mehr Macht über seine Mitgliedstaaten als die Bundesebene in Deutschland über die Bundesländer. Und bei Bedarf kann die EU immer weitere Befugnisse von den Mitgliedstaaten an sich reißen – das „vereinfachte Änderungsverfahren“ erlaubt dies und ist damit nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz. Bundestag und Bundesrat könnten dazu höchstens noch Stellungnahmen abgeben und darin ihrem Protest Ausdruck verleihen, jedoch zeigt die bisherige Praxis, das derartige Proteste bei der EU ohne Umweg direkt in den Shredder wandern.

Gute Gründe für eine Ablehnung des Reformvertrags
Was tatsächlich in den Shredder wandern sollte, ist dieser vollkommen überdimensionierte, für die meisten Bürger unlesbare Reformvertrag. Eine EU-Verfassung können sich nur die Völker der Mitgliedstaaten in einer europaweiten Volksabstimmung geben. Sie sollte für jeden Bürger verständlich sein und sich auf Grundsätze beschränken. Das Recht auf Kriege, die Todesstrafe, Militäreinsätze gegen die eigenen Bevölkerungen, die Festschreibung des Marktfundamentalismus und die Verpflichtung zur Aufrüstung gehören in keine Verfassung der Welt – jeder einzelne Punkt ist Grund genug, dieses Vertragswerk abzulehnen.

Skandal: Reformvertrag beschlossen, ohne ihn zu lesen
Vielleicht wäre dies auch den Bundestagsabgeordneten aufgefallen, die diesem für Europa unwürdigen Text zugestimmt haben, wenn sie sich die Zeit genommen hätten, den Text zu lesen, der das Grundgesetz diesem Reformvertrag als nachrangig unterordnet. Selbst wenn sie versucht hätten, diesen Text zu lesen, dann wäre dies auch nicht möglich gewesen, da der Text vor der Abstimmung nicht vollständig auslag. Schon die Art, wie diese Abstimmung zustande gekommen ist, ist ein Skandal. Daß Bundespräsident Köhler seine Unterschrift darunter gesetzt hat, obwohl das Verfassungsgericht in Karlsruhe über die Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz noch nicht abschließend befunden hatte, ist ein weiterer Skandal. Doch davon berichten die Mainstreammedien nicht – dafür war in den unkritischen Jubelmeldungen der gleichgeschalteten Presse offenbar kein Platz. Cheerleader der Macht - dazu sind unsere Medien verkommen.

Wirtschaftsdiktatur verhindern!
Ein gemeinsames Europa ist eine gute Idee, hat aber nur eine dauerhafte Chance, wenn es durch und durch demokratisch ist und wenn es eine funktionierende Gewaltenteilung hat. Nichts geringeres haben die Völker Europas verdient - eine Union der Menschen, nicht eine Union der Konzerne. Die politische Kaste weiß dies und fürchtet daher Volksabstimmungen, denn diese Politiker stehen im Dienste der Wirtschaft, nicht der Bürger.

Wenn dieser EU-Reformvertrag in seiner jetzigen Form wirksam würde, dann wäre dies das Ende der sozialen Demokratie in der EU und der Anbeginn einer kalten Banken-, Industrie- und Lobbydiktatur, in der einzig das Gesetz des wirtschaftlich Starken gilt.

Sehen Sie hierzu eine interessante Rede von Professor Dr. Schachtschneider, der gegen den Lissabon-Vertrag in Karlsruhe eine Klage eingereicht hat. Dabei behandelt er unter anderem folgende Themen: Austritt aus der EU, Gentechnik, Profiteure der EU, Todesstrafe, Redefreiheit, Aushöhlung der Republik, Globalisierung, Agrarmarkt, Umweltstandards, europäischer Haftbefehl, Ratifizierung des Vertrags, EU-Parlament, EU-Gerichtshof, EU-Steuern, Krieg und Demokratie:


Link hierzu mit weiteren Details:
Das Unrecht des Vertrages von Lissabon

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