Dienstag, 12. Januar 2010

Aufruf zur Online-Petition beim Bundestag gegen Nacktscanner

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen.

Begründung: Der Einsatz von Nacktscanner ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.

Hier kann man online ohne Aufwand diese Petition mitzeichnen.

Es gibt neben der genannten auch noch weitere gute Gründe, diese Nacktscanner abzulehnen: z.B. gesundheitsschädliche Röntgenstrahlung, die Krebs hervorruft; ein weiterer Ausbau des Überwachungsstaates; das zweifelhafte Zustandekommen der Begründung durch den vermeintlichen Unterhosenbomber (alles deutet auch hier wieder einmal auf eine geheimdienstliche False-Flag-Operation hin, um Bürgerrechte zusätzlich abzubauen); der zu erwartende Mißbrauch der dadurch gewonnenen hochauflösenden Fotos (z.B. beschäftigt sich ein britisches Gericht derzeit mit dem Verstoß gegen Kinderpornographiegesetze durch dieses Gerät) u.s.w.

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