Der Terrorwahn wurde wieder einmal nutzbar gemacht, um die Republik auszuhöhlen und den Schutz der Bürger vor ihrem eigenen Staat und die Trennung von Geheimdiensten und Polizei – historisch gesehen eine absolute Notwendigkeit nach den Erfahrungen mit der obrigkeitsstaatlichen Monarchie, mit der Zeit des Nationalsozialismus und der Gestapo und der DDR-Stasi – zu entsorgen. Nur 19 Jahre liegen zwischen der Gegenwart und dem letzten, gegen die eigenen Bürger gerichteten Überwachungsapparat. Wie kann man nur derart Geschichtsvergessen sein? Auch damals hieß es immer: wer nichts unrechtes getan hat, hat ja auch nichts zu befürchten.
Die neuen Befugnisse umfassen unter anderem die heimliche Installation von Minikameras in Wohnungen, den Mitschnitt privater Gespräche auf dem sogenannten „Richterband“, die Überwachung von Telefonaten über das Telefonnetz und über Voice-over-IP via Internet. Dies ist mit dem neuen Gesetz nicht nur bei Verdächtigen gestattet, sondern auch bei Personen, die zufällig mit dem Verdächtigen bekannt sind. Wünschen Sie in Zukunft allen BKA-Überwachern viel Vergnügen, die sich die Live-Videoübertragung von Ihnen beim Sex mit Ihrem Beziehungspartner ansehen!
Das ist ein massiver Grundrechtseinschnitt für Unschuldige, der vor kurzer Zeit noch nicht einmal bei Verdächtigen (unschuldig bis zum Beweis der Schuld) gestattet war. Außerdem wird damit die Onlinedurchsuchung mit dem berühmt-berüchtigten „Bundestrojaner“ eingeführt. Jeder, der private Daten wie z.B. Tagebücher oder Bilder, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, auf seinem Rechner hat, wird sich zukünftig seiner Privatsphäre nicht mehr sicher sein können. Daß mit den gewonnenen Daten kein Schindluder betrieben wird, soll ausgerechnet ein dem Innenminister unterstellter Datenschutzbeauftragter sichern – im selben Ministerium, daß diese Schnüffelei betreibt. Dessen Unabhängigkeit darf bezweifelt werden.
Bei den monatelangen Verhandlungen zwischen CDU und SPD konnte letztere lediglich erreichen, daß – anders als bei der Installation von Mini-Überwachungskameras – der Bundestrojaner auf Computern nur per Internet und nicht durch einen Wohnungseinbruch installiert werden darf. Ist es wirklich Verhandlungsgeschick, wenn man zwischen Pest und keiner Pest sich auf 90% Pest einigt? Das gesamte Gesetz ist angesichts der bereits vorhandenen Gesetze vollkommen unnötig, oder ist in den letzten Jahren ein Terrorangriff in der Bundesrepublik erfolgt, der erfolgreich war?
Es bleibt zu hoffen, daß sich genügend SPD-Abgeordnete finden, die – wie schon bei Schäubles bewaffneten Bundeswehreinsätzen im Inland – ihre Zustimmung verweigern und diese Monstrosität damit kippen. Wenn dies nicht gelingen sollte, dann bleibt nur noch die Hoffnung, daß das Verfassungsgericht in Karlsruhe diesen Sargnagel für den freiheitlichen Rechtsstaat aus dem Verkehr zieht oder zumindest drastisch entschärft. Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten und drohen Sie mit der Verweigerung einer Wiederwahl im nächsten Jahr, wenn sie sich durch diesen Polizeistaat im Werden mehr bedroht fühlen als durch den vermeintlichen Terrorismus in Deutschland.
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